Nutzungsordnung, Teilnahmebedingung und Haftungsausschluss der Trail-Akademie
1. Geltung / Grundsätzliches
Alle Veranstaltungen und Trainings der Trail-Akademie werden in der Betriebsstätte der Trail-Akademie durchgeführt. Nutzer des Geländes der Trail-Akademie sind neben Kurs- Teilnehmern, auch diejenigen Personen (Helfer, Betreuer, Besucher und Zuschauer), die o.g. Anlage betreten bzw. nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Nutzungsordnung ist bei Anmeldung in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
2. Nutzung
Die Nutzung des Geländes der Trail-Akademie erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko. Die Nutzung ist nur nach vorheriger Anmeldung und grundsätzlich nur in Begleitung eines durch die Trail-Akademie zugelassenen und geprüften Trainers möglich. Das alleinige Reiten ohne Trainer ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Die Teilnahme am freien Training auf den Extreme Trail Hindernissen, kann nur nach Absolvierung eines Wochenendkurses zum selbigen Thema erfolgen.
Bei ungünstigen Wetterbedingungen / Bodenverhältnissen besteht kein Nutzungsanspruch. Der Betreiber und von ihm autorisierte Personen sind berechtigt, bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen die Nutzung des Arials der Trail-Akademie zu untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kurs -und Nutzungsgebühren besteht nicht. Die Nutzungsgebühren sind im Voraus zu zahlen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Gebührenschuldner ist der Nutzer, nicht der Eigentümer des Pferdes.
3. Anmeldung und Rücktritt
Die Anmeldung für Kurse/ Trainings erfolgt vor Beginn. Die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen sind unter www.Trail-Akademie.de zur Verfügung. Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Kursgebühr auf dem in der Anmeldung genannten Konto gültig. Für eine erfolgreiche Anmeldung wird eine Bestätigungs-Email versendet. Bei Kursrücktritt bis 6 Wochen vor dem Kurs wird die Kursgebühr abzüglich 50,- Euro Bearbeitungsgebühr erstattet. Bei späteren Rücktritt kann die Kursgebühr nicht erstattet werden. Alternativ kann ein vom ursprünglichen Nutzer gestellter Ersatzteilnehmer teilnehmen, welcher die AGB´s und erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt. Über den Wechsel des Teilnehmers informieren Sie die Trail-Akademie bitte schriftlich, die Kursgebühr muss vom Ersatzteilnehmer selber eingefordert werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Termin unter Rückgabe der Kursgebühren ausfallen zu lassen, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen sollten. Ohne Einhaltung der Frist kann durch die Trail-Akademie zurückgetreten bzw. dem Nutzer gekündigt werden, wenn die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt wurde, das Pferd offensichtlich krank ist bzw. lahmt und in einem schlechten Allgemeinzustand ist, das Pferd für Mensch und andere Pferde gefährliche Verhaltensweisen zeigt (gezieltes attackieren, beißen, treten oder steigen), mit unerlaubten Hufschutz ausgestattet ist und wenn der Nutzer trotz Aufforderung nachhaltig stört, sein Verhalten tierschutzrechtlich nicht konform ist oder der Nutzer keine ausreichende Kontrolle über sein Pferd besitzt.
4. Schäden, Haftung
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Ansprüche (Personen- und Sachschäden), die sich aus der An- und Abfahrt sowie der Nutzung des Geländes der Trail-Akademie ergeben, ist mit Ausnahme einer Haftung für Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen, auch im Hinblick auf die Ausrüstung von Pferd und Nutzer obliegt allein dem Nutzer. Das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe ist bei gerittenen Kursen Pflicht. Ausdrücklich empfohlen ist das Anlegen von Gamaschen an den Vorder- und Hinterbeinen des Pferdes. Bei Teilnahme am Extreme Trail Kurs/ Training darf das Pferd nicht mit Stollen, Widia Stiften oder ähnlich unerlaubten Hufschutz ausgestattet sein. Jeder Nutzer / Schadensverursacher ist verpflichtet, alle von ihm festgestellten und ggf. verursachten Schäden unaufgefordert und unverzüglich dem Betreiber / Veranstalter zu melden. Der Nutzer, der einen Schaden verursacht, haftet für den von ihm verursachten Schaden. Die Trail Akademie übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.
5. Versicherungs-Nachweis / Krankheiten
Die Nutzung des Geländes der Trail-Akademie ist nur gestattet, wenn eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie Kranken- und Haftpflichtversicherung des Nutzers besteht. Dies bestätigt der Nutzer mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldefomular. Bei der Teilnahme an einem Kurs ist der Equidenpaß mitzubringen. Ebenso wird mit der Unterschrift bestätigt, dass das Pferd des Nutzers frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem eben solchen seuchenfreien Bestand kommt. Der Teilnehmer versichert hiermit, das sowohl Pferd als als auch der Nutzer selbst in entsprechend körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zur Teilnahme ist.
6. Datenerhebung und -verwertung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos/ Filme/ Videos ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Etwaiger Einspruch gegen die Nutzung bedarf der Schriftform bereits bei der Anmeldung. Kundendaten werden, insofern diese geschäftsnotwendig sind, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung vertraglicher Beziehungen verwendet.
7. Teilnahmebedingung - Sicherheitsmaßnahmen
Den Anweisungen des Betreibers der Trail-Akademie ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Trainings/ Kurse stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Betreiber berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von den Trainings/ Kursen einzuleiten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Nutzungsgebühren besteht nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis der Trail-Akademie abgegeben werden.
8. Absage durch den Veranstalter/ Trail-Akademie
Sollte 1 Woche vor Kursbeginn die erforderliche Mindestteilnehmer Anzahl nicht erreicht werden, erfolgt die schriftliche Information aller gebuchten Nutzer per Email und die Rückzahlung der vollständigen Kursgebühr. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, wie etwa gebuchte FEWO/ Hotelzimmer oder extra abgestimmte Urlaubsplanung etc.
Wird ein Kurs infolge höherer Gewalt z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen, gefährlichen Wetterlagen mit offizieller Warnung durch den deutschen Wetterdienst oder vergleichbaren Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs /das Seminar an einem Ersatztermin durchzuführen oder ausfallen zu lassen, ohne Erstattung des Kursbeitrages.
9. Wirksamwerden
Die Nutzungsordnung ist im Internet unter www.trail-akademie.de einzusehen. Zudem muss die Nutzungsordnung einmalig vor der ersten Nutzung von dem volljährigen Nutzer, für minderjährige Nutzer von deren gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden. Mit der Abgabe der unterschriebenen Nutzungsordnung werden deren Bedingungen auch für die weitere/ wiederholte Nutzung anerkannt. Alle Nutzer, auch Begleiter erkennen mit Betreten des Trail Geländes diese Nutzungsordnung an.